Werden offene Rechnungen nicht beglichen, kommt es oft zu Mahnverfahren, die bis zur Zwangsvollstreckung führen können. Der Prozess ist langwierig, und sollte kein Geld vorhanden sein, geht der Gläubiger leer aus. Um diesen zeitaufwändigen Prozess zu umgehen und direkt Ansprüche ohne vorherige Klage durchzusetzen, gibt es die Option der Vollstreckungsunterwerfung. Sie wird insbesondere in (Immobilien-)Kaufverträgen und Darlehensverträgen eingebunden. Wir verraten Ihnen alles Wichtige zum Thema Vollstreckungsunterwerfung.