
Baugenehmigung: Definition & wie man sie beantragt
Wer ein Bauvorhaben plant, muss sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Schließlich sind beim (Um-)Bauen mehrere Parteien involviert – unter anderem die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Eine Baugenehmigung stellt sicher, dass der geplante Bau den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und keine Konflikte mit dem Bebauungsplan oder dem Nachbarrecht entstehen. Doch für was braucht man eine Baugenehmigung genau, wo beantragt man sie – und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über alles, was zum Thema Baugenehmigung bedacht werden sollte.
- Was ist eine Baugenehmigung – und wann braucht man sie?
- Genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Bauvorhaben
- Rechtsgrundlagen der Baugenehmigung
- Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
- Kosten einer Baugenehmigung
- Elektronische Baugenehmigung: Digital und effizient
- Wie sieht eine Baugenehmigung aus?
- Fazit
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Baugenehmigung – und wann braucht man sie?
- Genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Bauvorhaben
- Rechtsgrundlagen der Baugenehmigung
- Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
- Kosten einer Baugenehmigung
- Elektronische Baugenehmigung: Digital und effizient
- Wie sieht eine Baugenehmigung aus?
- Fazit
Was ist eine Baugenehmigung – und wann braucht man sie?
Eine Baugenehmigung ist ein behördlicher Bescheid, der die Errichtung, Änderung oder Nutzung einer baulichen Anlage genehmigt. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Vorhaben mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist – insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Umweltschutz, Gestaltung und Erschließung.
Wer ein Haus bauen, umbauen oder erweitern möchte, muss prüfen, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Auch beim Innenausbau kann eine Genehmigung erforderlich sein – etwa dann, wenn tragende Wände verändert oder neue Nutzungseinheiten geschaffen werden. Ob eine Baugenehmigung notwendig ist, richtet sich in erster Linie nach der Landesbauordnung (LBO) und den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Bauvorhaben
Nicht alle Bauvorhaben benötigen eine Genehmigung. In vielen Bundesländern sind folgende Maßnahmen genehmigungsfrei:
Gartenhäuser und Schuppen bis zu einer bestimmten Größe (z. B. 10–30 m²)
Carports und Garagen unterhalb festgelegter Maße
Terrassenüberdachungen oder Pergolen in bestimmten Dimensionen
Solaranlagen auf dem Dach (sofern keine Schutzvorgaben entgegenstehen)
Innenausbauarbeiten ohne Eingriff in die Statik
Zäune und Mauern bis zu einer bestimmten Höhe
Voraussetzung ist in der Regel, dass sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist und keine besonderen Schutzvorgaben greifen.
Genehmigungspflichtig sind dagegen beispielsweise:
Neubauten (Wohngebäude, Gewerbebauten)
An- und Umbauten, z. B. bei Dachausbau mit Gauben
Nutzungsänderungen (z. B. Wohnraum wird zu Gewerbe)
Bauten in Wasserschutzgebieten oder Naturschutzgebieten
Solche Vorhaben werden von den Behörden im Hinblick auf die Eigenart der näheren Umgebung, die bauliche Anlage selbst und das öffentliche Baurecht geprüft.
Rechtsgrundlagen der Baugenehmigung
Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgt auf Basis folgender Vorschriften:
Baugesetzbuch (BauGB) – regelt die städtebauliche Ordnung
Landesbauordnungen (LBO) – je nach Bundesland unterschiedlich
Baunutzungsverordnung (BauNVO) – regelt Nutzungen von Grundstücken
Je nach Bauvorhaben können weitere Gesetze relevant sein, etwa das Naturschutzgesetz, Immissionsschutzgesetz oder das Denkmalschutzgesetz.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde – meist das Bauamt der Stadt oder des Landkreises – prüft den Antrag und entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Der typische Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:
Vorabinformation: Prüfen Sie frühzeitig den Bebauungsplan und die Erschließung.
Bauantrag stellen: Der Antrag auf Baugenehmigung wird beim zuständigen Bauamt eingereicht – inklusive erforderlicher Bauvorlagen wie Lageplan, Bauzeichnungen, Berechnungen.
Prüfung durch die Behörde: Es erfolgt eine formale und inhaltliche Prüfung.
Baugenehmigung erteilt: Falls alle Anforderungen erfüllt sind. Andernfalls kann ein Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt werden.
Baubeginn: Erst nach Vorliegen der Genehmigung zulässig.
In bestimmten Fällen greift das vereinfachte Genehmigungsverfahren oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, bei dem nicht alle rechtlichen Vorschriften vollumfänglich geprüft werden – z. B. bei Einfamilienhäusern im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. In solchen Fällen kann man unter Umständen sogar einen Bauantrag ohne Architekt stellen.
Kosten einer Baugenehmigung
Die Kosten hängen vom Bauvorhaben, dem Umfang der Prüfung und dem Bundesland ab. Sie richten sich häufig prozentual nach der Bausumme – meist zwischen 0,5 Prozent und 1 Prozent. Beim Umbau eines Hauses können zusätzliche Gebühren anfallen, etwa für statische Prüfungen oder Abstandsflächenberechnungen.
Elektronische Baugenehmigung: Digital und effizient
Immer mehr Bundesländer bieten den digitalen Bauantrag an – über Online-Portale der Kommunen. Dabei können Sie:
Bauvorlagen digital hochladen (PDF, CAD)
den Status des Antrags in Echtzeit verfolgen
mit dem Amt elektronisch kommunizieren
Dokumente mit einer elektronischen Signatur rechtssicher unterzeichnen
Wie sieht eine Baugenehmigung aus?
Eine Baugenehmigung besteht aus einem schriftlichen Bescheid der Behörde. Sie enthält Angaben zum Antragsteller, zur baulichen Anlage, zum Bebauungsplan, zu eventuellen Auflagen sowie zu den eingereichten Bauvorlagen. Je nach Bundesland kann sie digital oder auf Papier erfolgen.
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Fazit
Eine Baugenehmigung ist ein essenzieller Bestandteil jedes Bauvorhabens, da sie sicherstellt, dass alle baulichen Maßnahmen gesetzeskonform und sicher durchgeführt werden. Der Antragsprozess kann komplex sein, doch mit der richtigen Vorbereitung lässt sich der Prozess effizient gestalten. Wer digitale Prozesse nutzen möchte, kann Dokumente und Bauanträge mittlerweile in vielen Landkreisen elektronisch signieren und einreichen.
Mehr zur elektronischen Signatur und dem Vertragsmanagement für Bauprojekte erfahren Sie hier.

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