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Was bedeutet eine Bürgschaftserklärung?

Zusammenfassung5 Min. Lesezeit

Eine Bürgschaft ist ein weitreichende Handlung, die gut bedacht sein sollte. Wir erklären, was bei einer Bürgschaft wichtig ist. Jetzt informieren!

Inhaltsverzeichnis

Das Thema Bürgschaft einfach erklärt

Das Thema Bürgschaft hat nicht nur in der modernen Rechtspraxis, sondern auch in der Literatur und der Antike eine bedeutende Rolle gespielt. Friedrich Schillers Ballade „Die Bürgschaft“ veranschaulicht auf poetische Art das Prinzip dahinter, das bis ins 3. Jahrtausend vor Christus zurückgeht. Heutzutage findet man private Bürginnen und Bürgen meistens bei Kreditgeschäften und Mietangelegenheiten. Lesen Sie hier alles Wichtige rund um das Thema Bürgschaft. 

Was ist eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist ein rechtsverbindlicher Vertrag (bindender Vertrag), durch den sich eine Person (der Bürge) verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Dritten (des Hauptschuldners) gegenüber einem Gläubiger einzustehen, falls dieser die Schulden nicht begleichen kann. Sie dient dazu, die Kreditwürdigkeit des Hauptschuldners zu erhöhen und dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit zu bieten. 

Die drei Arten der Bürgschaft

Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, die sich in ihrer Ausgestaltung und Haftung unterscheiden:

  • Einfache Bürgschaft: Hier haftet der Bürge erst, wenn der Gläubiger erfolglos versucht hat, die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben. Dies wird als Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB bezeichnet.

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Bei dieser Form verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage. Das bedeutet, der Gläubiger kann sich sofort an den Bürgen wenden, sobald der Hauptschuldner in Verzug gerät. Hier gilt § 768 BGB.

  • Bankbürgschaft: Diese spezielle Form der Bürgschaft wird von einer Bank übernommen. Die Bank garantiert für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners, wodurch eine höhere Sicherheit für den Gläubiger entsteht.

Rechtliche Bedeutung einer Bürgschaft

Die rechtliche Bedeutung einer Bürgschaft liegt in der zusätzlichen Sicherheit für den Gläubiger. Durch die Bürgschaft wird das Risiko des Gläubigers minimiert, da er im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners auf den Bürgen zurückgreifen kann. Der Bürgschaftsvertrag muss schriftlich erfolgen (§ 766 BGB), um rechtsgültig zu sein. Ausnahmen von dieser Regel sind selten und betreffen in der Regel spezielle Formen der Bürgschaften, wie beispielsweise Bankbürgschaften oder Bürgschaften im Rahmen von Geschäftsverbindungen, die unter bestimmten Bedingungen elektronisch unterzeichnet werden können. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist die Einrede der Vorausklage nicht erforderlich (§ 773 BGB), was dem Gläubiger einen sofortigen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Bürgen einräumt. Hierbei haftet der Bürge mit seinem gesamten Vermögen, was die Haftung des Bürgen betrifft. Weitere Regelungen finden sich im § 350 HGB, das spezielle Vorschriften für Handelsgeschäfte enthält.

Folgen und Konsequenzen einer Bürgschaft

Die Übernahme einer Bürgschaft hat weitreichende Konsequenzen für den Bürgen. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden des Hauptschuldners. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Bürge selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wenn der Hauptschuldner zahlungsunfähig wird. Außerdem kann die Bürgschaft die Kreditwürdigkeit des Bürgen beeinträchtigen, da sie als potenzielle Verbindlichkeit in seine Bonitätsbewertung einfließt. Im Falle eines Zahlungsausfalls muss der Bürge den schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers erfüllen und kann nicht einfach die Befriedigung des Gläubigers verweigern.

Wann tritt ein Bürgschaftsfall ein?

Ein Bürgschaftsfall tritt ein, wenn der Hauptschuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und in Verzug gerät. In diesem Fall kann der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen, um die offenen Forderungen zu begleichen. Dies gilt insbesondere für selbstschuldnerische Bürgschaften, bei denen der Gläubiger sofortige Ansprüche gegen den Bürgen geltend machen kann. Hierbei können eigentliche Schuldner direkt zur Rechenschaft gezogen werden.

Kurz und knapp: Antworten auf häufige Fragen zum Thema Bürgschaft 

Welche Arten der Bürgschaft gibt es?

Die drei Hauptarten sind die einfache Bürgschaft, die selbstschuldnerische Bürgschaft und die Bankbürgschaft. 

Was bedeutet es, eine Bürgschaft zu übernehmen?

Es bedeutet, dass der Bürge sich verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger zu haften. Dies kann unter selbstschuldnerischer Bürgschaft auch die Art der Bürgschaft beeinflussen.

Was ist mit Bürgschaft gemeint?

Mit Bürgschaft ist die Verpflichtung eines Bürgen gemeint, für die Schulden eines Dritten einzustehen. 

Fazit: Die Bürgschaft als Sicherheit – und Risiko

Eine Bürgschaft bietet dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit und erhöht die Chancen des Hauptschuldners, einen Kredit oder einen Mietvertrag zu erhalten. Aus diesem Grund springen oft Familienmitglieder und nahestehende Menschen als Bürgen ein. Umso wichtiger ist es, sich den rechtlichen Rahmenbedingungen, Konsequenzen und Risiken dieses Vertrags bewusst zu sein, bevor man sich dazu verpflichtet.

Haftungsausschluss: Die hier geäußerten Meinungen und Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und sollten nicht als rechtliche Beratung verstanden werden. Bei rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

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