Was Sie zum digitalen Bauamt wissen müssen
Seit Januar 2024 ist es möglich, einen digitalen Bauantrag von zu Hause aus zu stellen. Hier erfahren Sie, was Sie dazu wissen müssen. So reichen Sie Ihre Anträge schnell und einfach online ein. Jetzt informieren!
Wer bauen möchte, braucht meist einen langen Atem. Das gilt sowohl für das Eigenheim als auch für gewerbliche Bauprojekte wie Lagerhallen oder Bürogebäude. Mit dem virtuellen Bauamt ist endlich Besserung in Sicht: Dank digitaler Einreichung der Baupläne und notwendiger Unterlagen für Verlängerungen oder Abweichungen wird die Bürokratie einfacher und schneller. Wir haben alle wichtigen Infos rund um das virtuelle Bauamt für Sie zusammengefasst!
Virtuelles Bauamt und das Onlinezugangsgesetz
Die Digitalisierung in Deutschland schreitet mit großen Schritten voran und erleichtert auch zunehmend die Behördengänge. Seit 2017 ist das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“, kurz Onlinezugangsgesetz bzw. OZG, gültig. Leistungen mit Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz werden in Digitalisierungsprogrammen nach dem „Einer für Alle"-Prinzip (EfA) erstellt. Das bedeutet, dass eine Verwaltungsleistung zentral von einem Land entwickelt und betreut und mit den anderen Ländern und Kommunen geteilt wird. Seit Anfang 2024 wurde in diesem Kontext das virtuelle Bauamt umgesetzt.
Vorteile des digitalen Bauamts
Schnelleres Ausfüllen, kürzere Bearbeitungszeiten – die Vorteile von digitalen Prozessen machen sich auch beim virtuellen Bauamt bemerkbar. Der aktuelle Status des Antrags ist zudem immer online einsehbar, sowohl am Computer als auch am Smartphone. Eine große Erleichterung für Bauherrinnen und Bauherren ist die Möglichkeit, dass alle involvierten Parteien Zugang zum digitalen Service haben und digital Unterlagen hochladen, Genehmigungen beantragen und Leistungen bezahlen können.
Je nach Online-Dienst des jeweiligen Landes bzw. der Kommune können unter anderem folgende Leistungen beantragt werden:
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (ggf. Mit Nachbarschaftsunterschriften im Zuge von nachbarschützenden Vorschriften)
Baubeginnsanzeige
Baugenehmigung und vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
Verlängerungen von Baugenehmigungen
Bauvoranfrage
Brandschutzprüfungen
So reichen Sie einen digitalen Bauantrag ein
Ob als Privatperson oder als Unternehmen – mit diesen Schritten können Sie Unterlagen digital über das virtuelle Bauamt einreichen:
Richten Sie ein privates oder Business-Konto beim Serviceportal des zuständigen Landes ein. Für die Registrierung kann eine Identifizierung, zum Beispiel mit Ihrem Personalausweis oder Elster-Zugang, notwendig sein.
Wenn Sie das Konto eingerichtet haben, reichen Sie über das jeweilige Portal Ihre Unterlagen ein. Über den Antragsassistenten laden Sie die Dokumente in Ihre digitale Bauakte hoch. Hier können alle involvierten Parteien zugreifen und Pläne, Entwürfe und Co. hinzufügen. Dort haben Sie Einblick in den aktuellen Bearbeitungsstatus.
Sie können auch im Nachhinein Unterlagen nachreichen. Dies geht allerdings nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Die Wahl des QES-Anbieters ist nicht vorgeschrieben.
Mit Docusign zur digitalen Baugenehmigung
Bauvorhaben können viel Zeit, Nerven und Geld kosten. Die Neuerungen rund um das virtuelle Bauamt schaffen daher eine große Erleichterung im Prozess mit den Behörden. Die elektronische Antragstellung vereinfacht zudem die Zusammenarbeit zwischen den involvierten Parteien, in dem jede zuständige Person eigenständig Unterlagen einreichen kann.
Docusign Identify bietet Ihnen hierfür eine rechtsgültige und schnelle Möglichkeit zur Identitätsprüfung. Dokumente erstellen, unterzeichnen und hochladen: Die Verifizierung nach QES-Verfahren findet in einem nahtlosen Prozess mit Docusign eSignature statt. Erfahren Sie hier mehr über Docusign Identify und alle relevanten Funktionen im Rahmen des virtuellen Bauamts.