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Vertragsarten im Überblick

Tobias S.
Tobias S.Sr. Demand & Content Marketing Manager
Zusammenfassung5 Min. Lesezeit

In diesem Artikel stellen wir wichtige Vertragstypen vor und erklären kurz, welche Bedeutung sie haben. Jetzt informieren.

Inhaltsverzeichnis

Dos ejecutivos evalúan los términos de un contrato

Es beginnt mit einem Angebot und der Annahme – Verträge sind die Grundlage für rechtliche Beziehungen zwischen Unternehmen, Partnern, Lieferanten, Kundinnen und Kunden. Die Vereinbarungen können schriftlich oder mündlich getroffen werden und umfassen alle Arten von Geschäftsabschlüssen, Transaktionen oder Vereinbarungen. 

Die rechtlichen Grundlagen für Verträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten, das alle Aspekte von Verträgen, einschließlich ihrer Gültigkeit, der Vertragsfreiheit, der Formvorschriften, der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie der Folgen bei Vertragsverletzunge, umfasst. 

Das Thema Verträge ist sowohl im unternehmerischen als auch im rechtlichen Sinne sehr umfangreich. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Vertragstypen und -inhalte. 

Welche Arten von Verträgen gibt es?

Verträge können je nach ihrem Zweck und den Parteien, die daran beteiligt sind, in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Zu den häufigsten Vertragsarten gehören:

  • Kaufvertrag (§ 433 BGB): Ein Kaufvertrag regelt den Kauf und Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zwischen zwei Parteien.

  • Arbeitsvertrag (§ 611a BGB): Ein Arbeitsvertrag hält die Bedingungen fest, unter denen eine Person für ein Unternehmen arbeitet.

  • Dienstvertrag (§ 611 BGB): In einem Dienstvertrag verpflichtet sich eine Partei, eine Dienstleistung für eine andere Partei zu erbringen, jedoch ohne in ein Angestelltenverhältnis zu treten.

  • Werkvertrag (§ 631 BGB): Der Werkvertrag ist ähnlich dem Dienstvertrag. Damit wird die Erbringung eines bestimmten Werks oder einer Leistung gegen Entgelt geregelt.

  • Immobilienkaufvertrag (§ 433 BGB): Ein Immobilienkaufvertrag beinhaltet den Kauf und Verkauf von Immobilien, wie Grundstücken oder Gebäuden.

  • Mietvertrag (§ 535 BGB): Im Mietvertrag wird die Überlassung von Vermögensgegenständen oder Immobilien gegen Entgelt festgehalten.

  • Leasingvertrag (§ 535 BGB): Ein Leasingvertrag regelt die Überlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum.

  • Darlehensvertrag (§ 488 BGB): Ein Darlehensvertrag beschreibt die Überlassung von Geld oder anderen austauschbaren Gütern zur vorübergehenden Nutzung gegen Rückzahlung.

Welche Formen von Verträgen gibt es?

Verträge können entweder mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Obwohl mündlich vereinbarte Verträge rechtlich bindend sein können, ist es ratsam, wichtige Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Das vermeidet Missverständnisse und garantiert Rechtssicherheit. Schriftliche Verträge bieten in der Regel auch eine klare Dokumentation der Vereinbarungen und können im Streitfall als Beweismittel dienen.

 Die Formfreiheit von Verträgen ist ein wichtiger Grundsatz im deutschen Rechtssystem. Gemäß § 125 BGB ist grundsätzlich keine bestimmte Form für den Abschluss eines Vertrags vorgeschrieben, es sei denn, das Gesetz sieht eine besondere Form vor. Dies bedeutet, dass Verträge in der Regel formfrei abgeschlossen werden können, was zum Beispiel auch den rechtsgültigen Einsatz einer elektronischen Signatur einschließt. Anders verhält es sich nur dann, wenn es spezifische gesetzliche Anforderungen gibt, die eingehalten werden müssen.

Welche Vertragsformen gibt es?

Die Anzahl der existierenden Vertragsformen ist nahezu unbegrenzt. In verschiedenen Branchen und Geschäftsbereichen werden standardisierte Formulare ebenso wie spezialisierte Vereinbarungen verwendet, die auf die individuellen Bedürfnisse der beteiligten Unternehmen zugeschnitten sind. Die Vielfalt der Verträge spiegelt dabei die Vielfalt der Geschäftstätigkeiten und rechtlichen Anforderungen wider. Verträge können daher auch spezielle Regelungen enthalten, die über das BGB hinausgehen. Es ist jedoch wichtig, dass alle Verträge die grundlegenden rechtlichen Anforderungen erfüllen, die im BGB festgelegt sind, um wirksam zu sein und rechtliche Sicherheit zu bieten.

Wann ist ein Dienstvertrag und wann ein Werkvertrag angebracht?

Die Unterscheidung zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag ist wichtig, da sie unterschiedliche rechtliche und steuerliche Implikationen haben kann. Ein Dienstvertrag wird in der Regel abgeschlossen, wenn eine Person ihre Dienste auf selbständiger Basis für ein Unternehmen erbringt, ohne dabei angestellt zu sein. Ein Werkvertrag hingegen wird abgeschlossen, wenn eine Partei sich verpflichtet, ein konkretes Werk oder eine Leistung gegen Entgelt zu erbringen. 

Alle Infos rund um den Werkvertrag

Gemischte Verträge und übereinstimmende Willenserklärungen

In einigen Fällen können Verträge Elemente mehrerer Vertragsarten enthalten. Diese werden als gemischte Verträge bezeichnet und müssen die rechtlichen Anforderungen aller beteiligten Vertragsarten erfüllen. Eine Voraussetzung für die Gültigkeit eines Vertrags ist die übereinstimmende Willenserklärung aller Parteien gemäß § 488 BGB.

Fazit: Kein Geschäft ohne Verträge

Verträge sind das Rückgrat der Geschäftswelt und regeln die Beziehungen zwischen Unternehmen und anderen Parteien. Indem man die verschiedenen Arten und Formen von Verträgen versteht, kann man sicherstellen, dass Geschäftsbeziehungen auf einer soliden rechtlichen Grundlage aufbauen. 

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Tobias S.
Tobias S.Sr. Demand & Content Marketing Manager
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