Salvatorische Klausel: Definition und Zweck
Ob in Arbeitsverträgen, Mietverträgen oder Kaufverträgen – die salvatorische Klausel ist ein häufig verwendeter Bestandteil bei sämtlichen Vertragstypen. Sie sorgt dafür, dass der Vertrag auch dann gültig bleibt, wenn einzelne Regelungen unwirksam oder undurchführbar sind. Doch was genau steckt dahinter? Wir verraten Ihnen, was eine salvatorische Klausel ist, welche Bedeutung sie hat und wie sie sinnvoll eingesetzt wird!
Die salvatorische Klausel einfach erklärt: Bedeutung, Funktion und Grenzen
Die salvatorische Klausel ist eine Regelung in Verträgen, die sicherstellen soll, dass die Wirksamkeit des Vertrages nicht beeinträchtigt wird, wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sind. Sie wird häufig im Kontext der Regelungen des § 306 BGB, der sich auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bezieht, und des §139 BGB zitiert.
Nach § 306 BGB bleibt ein Vertrag gültig, auch wenn eine oder mehrere Regelungen in den AGB unwirksam sind. Anders als § 306 BGB beschäftigt sich § 139 BGB mit der Unwirksamkeit des gesamten Vertrags. Der Paragraf legt fest, dass ein Vertrag insgesamt als nichtig gilt, wenn eine wesentliche Bestimmung unwirksam ist.
Beispiel: Ein Arbeitsvertrag enthält eine Klausel, die eine Vertragsstrafe von drei Bruttomonatsgehältern vorsieht. Diese Höhe ist unverhältnismäßig und damit ungültig. Ohne salvatorische Klausel könnte der gesamte Vertrag infrage gestellt werden. Mit der salvatorischen Klausel bleibt der Vertrag bestehen, nur die Regelung wird nichtig.
Was soll die salvatorische Klausel verhindern?
Der Hauptzweck der salvatorischen Klausel ist es, den Sinn und Zweck des Vertrages zu bewahren. Sie soll verhindern, dass das gesamte Rechtsgeschäft nichtig wird, wenn einzelne Bestandteile des Vertrags unwirksam sind. Stattdessen bleibt der Vertrag mit den restlichen Regelungen aufrechterhalten.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Die salvatorische Klausel schützt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Sie verhindert, dass durch eine unwirksame Klausel der gesamte Vertrag ungültig oder unwirksam wird.
Sie sieht vor, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Ersatzregelung tritt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Wann greift die salvatorische Klausel nicht?
Die salvatorische Klausel ist kein Freifahrtschein für rechtlich ungültige Verträge. Es gibt klare Grenzen, die bei der Vertragserstellung beachtet werden müssen:
Zwingendes Recht: Eine salvatorische Klausel kann nicht dazu führen, dass gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen wird. Zum Beispiel bleiben Regelungen, die den Vertrag insgesamt nichtig machen, trotz der salvatorischen Klausel unwirksam.
Widerspruch zu § 139 BGB: Nach § 139 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) führt die Unwirksamkeit einer zentralen Vertragsklausel dazu, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Dies ist dann der Fall, wenn nicht klar ist, dass die Parteien den Vertrag ohne die unwirksame Klausel abgeschlossen hätten.
Fehlende Ersatzregelung: Die salvatorische Klausel greift nur, wenn eine Lücke sinnvoll geschlossen werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann die salvatorische Klausel den Vertrag nicht aufrechterhalten.
Musterbeispiele für salvatorische Klauseln
Hier sind drei typische Formulierungen, wie sie in Verträgen verwendet werden:
Einfache salvatorische Klausel: „Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.“
Ergänzende salvatorische Klausel: „Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.“
Erweiterte salvatorische Klausel mit Bezug auf den Vertragsschluss: „Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sind, bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Eine Anpassung wird vorgenommen, um die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen.“
Fazit: Die salvatorische Klausel und Docusign eSignature
Die salvatorische Klausel ist ein zentraler Bestandteil vieler Verträge, ob Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Kaufvertrag. Sie hilft dabei, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen zu sichern und Streitigkeiten zu vermeiden. Dennoch hat sie ihre Grenzen, insbesondere wenn der Vertragsschluss selbst unwirksam oder undurchführbar ist oder zwingendes Recht verletzt wird.
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