Limited Partnership: Darauf sollten Sie achten!
Erfahren Sie, was eine Limited Partnership ist und worauf bei dieser Unternehmensform geachtet werden sollte. Jetzt informieren!
Steuerlich attraktiv, bürokratisch unaufwändig: Viele Unternehmerinnen und Unternehmer möchten vom US-Markt profitieren. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung im Rahmen einer Limited Partnership (LP), einer Rechtsform, die häufig im Bereich Real Estate und Private Equity genutzt wird. Ähnlich der Kommanditgesellschaft im deutschsprachigen Raum können dadurch jährliche Gewinne mit geringer Besteuerung erzielt werden, die Haftung ist beschränkt. Klingt vielversprechend? Wir verraten Ihnen, was Sie rund um die Limited Partnership wissen müssen und welche Voraussetzungen gelten!
Was ist eine Limited Partnership?
Die Limited Partnership beschreibt eine, meist in den USA vorkommende, Unternehmensform. Mindestens zwei Gesellschafter schließen sich zusammen, die vollhaftende Partei wird als General Partner bezeichnet, die Kommanditisten als Limited Partner. Vergleichbar ist diese Rechtsform mit der in Deutschland geläufigen Form der Kommanditgesellschaft (KG), bei der der General Partner als Komplementär und der Limited Partner als stiller Gesellschafter agiert.
Ein Unterschied liegt darin, dass die Partner bei der US-amerikanischen Limited Partnership je nach US-Bundesstaat wenig bis gar kein Mitspracherecht haben. Gleich ist jedoch, dass sich die Haftung der Partner auf die vereinbarte Einlage beschränkt. Diese Unternehmensform findet man häufig bei Start-ups, Real Estate-Investitionen sowie im Rahmen von Private Equity und Venture Capital.
Vergleich zu anderen US-amerikanischen Unternehmensformen
Die Limited Partnership (LP) sollte nicht mit der Limited Liability Partnership (LLP) oder der Limited Liability Company (LLC) verwechselt werden, die ebenfalls in den USA verbreitet sind. Während die LP nur mit einem General Partner und mindestens einem Limited Partner funktioniert, bieten LLPs und LLCs erweiterte Haftungsbeschränkungen für alle Partner.
Im Gegensatz dazu konzentriert sich die Limited Partnership stärker auf klare Trennungen zwischen Management und Haftung, was sie ideal für Projekte wie Venture Capital und Immobilienfinanzierungen macht. Auch die Besteuerung spielt eine entscheidende Rolle, da die Gewinne einer LP meist direkt den Partnern zugerechnet werden und nur auf deren persönlicher Ebene der Einkommensteuer (Income Tax) unterliegen.
So gründen Sie eine Limited Partnership
Wer eine Limited Partnership gründen möchte, kann dies mit nur wenig bürokratischem Aufwand tun – und ist in der Regel innerhalb von vier Wochen startklar. Dies sind die notwendigen Schritte zur Gründung einer LP:
Konto eröffnen: Für die Limited Partnership benötigen Sie ein Bankkonto in den USA.
Steuernummer beantragen: Um als LP operieren zu können, ist eine TIN (Taxpayer Identification Number) notwendig.
Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Im Limited Partnership Agreement (LPA) werden alle geschäftlich relevanten Bedingungen festgehalten. Solch ein Partnership Agreement legt unter anderem fest, wie Gewinne aufgeteilt werden, welche Rechte der General Partner hat und in welchem Umfang Limited Partner an Entscheidungen beteiligt sind.
Im Handelsregister anmelden: Die Limited Partnership muss im jeweiligen Bundesstaat angemeldet werden, wo Sie Ihren Sitz haben möchten. Achten Sie darauf, dass sich wichtige Punkte wie das Mitspracherecht der Partner von Bundesstaat zu Bundesstaat unterscheiden können (Common Law).
Fazit: Haftungsbeschränkt investieren mit Limited Partnership
Die Limited Partnership ist eine attraktive Unternehmensform für Investitionen in verschiedene Bereiche. Der Vorteil liegt in der meist klaren Trennung zwischen Management und Haftung, wodurch die Haftung der Partner auf ihre Einlagen begrenzt ist. Durch die unkomplizierte Gründung und steuerlichen Vorteile kann sie eine gute Option für Unternehmer sein, die von den US-Märkten profitieren möchten.
Haftungsausschluss: Die hier geäußerten Meinungen und Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und sollten nicht als rechtliche Beratung verstanden werden. Bei rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.