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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Zusammenfassung10 Min. Lesezeit

Bei einem Aufhebungsvertrag ist vieles zu beachten. Erfahren Sie über die relevanten Themen und welche rechtlichen Vorteile ein Aufhebungsvertrag haben kann.

Inhaltsverzeichnis

In Zeiten von Fachkräftemangel und fehlenden Nachbesetzungen für offene Positionen fällt Unternehmen die Entscheidung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen zu lassen, nicht leicht. Durch Umstrukturierungen, Sparmaßnahmen oder auch auf Wunsch der Angestellten hin führt manchmal kein Weg daran vorbei. Mit einem Aufhebungsvertrag haben Sie die Möglichkeit, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in beiderseitigem Einverständnis zu bewirken.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag, beide Begriffe werden synonym verwendet, wird zur vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsvertrages aufgesetzt. Beide Seiten, Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, müssen ihr Einverständnis geben und sich über die Auflösung des Arbeitsvertrags einig sein. Hierin liegt auch der Unterschied zur Kündigung, bei der es sich stets um eine einseitige Beendigung des Arbeitsvertrags handelt. Das bedeutet: In beiden Fällen wird das Arbeitsverhältnis beendet. Bei einem Auflösungsvertrag müssen jedoch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen, die Kündigung wird nur von einer Seite, entweder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, ausgesprochen.

Gründe für einen Aufhebungsvertrag

Wie bei jeder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann es auch für den Aufhebungsvertrag viele Gründe geben. Sie können entweder unternehmensbedingt, zum Beispiel durch Sparmaßnahmen, neue Zielsetzungen und damit einhergehende Umstrukturierungen und Filialschließungen entstehen oder verhaltensbedingt sein und durch Konflikte in der Zusammenarbeit hervorgerufen werden. Dies ist dann der Fall, wenn ein Mitarbeitender nicht die vereinbarten Aufgaben erfüllt oder der Arbeitgeber nicht den Erwartungen entspricht. Doch: Warum ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung? Warum Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vorziehen, kann unterschiedliche Beweggründe haben. Wir haben die Vor- und Nachteile zusammengefasst.

Vorteile des Auflösungsvertrags für Arbeitgeber

Kein Betriebsrat

Für Unternehmen mit Betriebsrat würde eine Kündigung große Kreise ziehen und eine Anhörung erfordern. Mit einem Aufhebungsvertrag kann dies umgangen werden und eine schnelle, diskrete Lösung in beiderseitigem Einvernehmen gefunden werden, ohne weitere Parteien zu involvieren.

Fristen entfallenWenn eine Mitarbeiterin um jeden Preis das Arbeitsverhältnis auflösen möchte, hat der Arbeitgeber für gewöhnlich kein Interesse daran, sie weiterhin an den Job zu binden. Mit einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. Damit kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, wann das Arbeitsverhältnis erlischt.

Kündigungsschutz entfällt

Bei Personengruppen wie schwangere Mitarbeiterinnen oder pflegende Mitarbeiter nach dem Familienpflegezeitgesetz oder dem Pflegezeitgesetz besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Mit einem Aufhebungsvertrag können Sie als Arbeitgeber gemeinsam mit den Angestellten eine Lösung und passende Modalitäten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses finden.

Nachteile für den Arbeitgeber

Zahlung einer Abfindung

Je nach Fall kann es bei einem Auflösungsvertrag zu hohen Abfindungen kommen. Diese Summe müssen Sie mit einberechnen, wenn Sie eine Aufhebung des Arbeitsvertrags vorschlagen bzw. annehmen.

Unbesetzte Stellen

Ist der Aufhebungsvertrag sofort wirksam, können durch die Umgehung der Kündigungsfrist beim Aufhebungsvertrag durch Arbeitnehmer plötzlich Stellen frei werden. Dadurch fehlt die Zeit zur Nachbesetzung und Übergabe, was den Einstieg für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erschwert und gegebenenfalls auch zu Schwierigkeiten im Team führen kann.

Erfüllung der Hinweispflicht

Durch das Einverständnis zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags entstehen für den Arbeitnehmer gegebenenfalls sozialrechtliche Nachteile. Als Arbeitgeber haben Sie bei der Kündigung mit Aufhebungsvertrag eine Hinweispflicht, die es einzuhalten gilt.

Vorteile der Aufhebungsverträge für Arbeitnehmer

Keine Fristen

Einer der wohl größten Vorteile des Aufhebungsvertrags liegt darin, dass Sie keine Kündigungsfrist einhalten müssen. Wenn Sie zum Beispiel eine neue Stelle antreten wollen, können Sie auf diesem Weg lange Fristen umgehen.

Mehr Flexibilität

Neben dem Wegfall der Kündigungsfrist können Sie im Aufhebungsvertrag Resturlaub, Überstunden und weitere Konditionen individuell aushandeln. Das sorgt für mehr Flexibilität bei den Plänen und Wünschen für das Vertragsende.

Gemeinsame Lösung

Ein weiterer Aspekt, der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen Branchen von Relevanz ist, liegt in der gemeinsamen Lösung, die Sie mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber finden. Man begegnet sich immer zweimal im Leben – und im Business-Kontext kann es durchaus hilfreich sein, wenn der Abschied in beiderseitigem Einverständnis und mit einer guten Lösung für beide Seiten vonstatten geht.

Nachteile des Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer

Kündigungsschutz aufgehoben

Wird Ihnen eine Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen, greifen rechtliche Regelungen, die den Arbeitnehmer schützen und unterstützen sollen – hierzu gehören der Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen und auch das Arbeitslosengeld ohne Sperrzeiten. Mit einem Aufhebungsvertrag fallen diese Rechte für gewöhnlich weg.

Nicht ohne Rechtsberatung

Wenn von Arbeitgeberseite ein Auflösungsvertrag angeboten wird, liegt es meistens daran, dass eine Kündigung nicht wirksam wäre. Eine Rechtsberatung kann daher für die Klärung der Modalitäten, allen voran der Abfindung, sinnvoll sein.

Abfindung und Arbeitslosengeld

Sollte noch keine neue Stelle in Aussicht sein und der Mitarbeitende Arbeitslosengeld beziehen wollen, kann möglicherweise die Abfindung von den Lohnersatzleistungen abgezogen werden, zudem drohen Sperrfristen. Möglicherweise entstehen Arbeitnehmern dadurch größere Nachteile als im Falle einer Kündigung.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Manchmal stimmt die Chemie zwischen Arbeitgeber und -nehmer nicht oder aufgrund eines Wohnortwechsels und fehlender Option zu Remote Work möchte ein Angestellter ein vorzeitiges Ende des Arbeitsverhältnisses bewirken: Es gibt viele Gründe, wieso ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein kann. Wir haben die wichtigsten Beispiele zusammengefasst:

  • Wenn im Unternehmen durch Sparmaßnahmen Personal abgebaut werden muss und eine schnelle Kostenreduzierung notwendig ist

  • Wenn das Arbeitsverhältnis von einer oder beiden Seiten nicht mehr gewünscht wird

  • Wenn keine sozialrechtlichen Nachteile zu befürchten sind, zum Beispiel bei Arbeitslosengeld, Rentenversicherung etc.

  • Wenn Arbeitnehmer einen schnellen Arbeitsplatzwechsel wünschen

Ablauf eines Aufhebungsvertrags

Wie wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen? Für gewöhnlich ist es der Arbeitgeber, der einen Aufhebungsvertrag anbietet. Doch auch Arbeitnehmer können diesen bei ihren Vorgesetzten anregen bzw. konkret darum bitten. Beachten Sie dabei, dass ein Auflösungsvertrag nach § 623 BGB immer in Schriftform zu erfolgen hat. Wird ein Auflösungsvertrag per E-Mail, SMS oder mündlich übermittelt, ist er nicht gültig. Auch wenn der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag wünscht, sollte dies schriftlich geäußert werden.

Wenn sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überlegen, den Arbeitgeber schnell zu wechseln, stellt sich oft die folgende Frage: Ist ein Aufhebungsvertrag jederzeit möglich? Die Antwortet lautet: Ja. Denn die zeitliche Flexibilität ist einer der großen Vorteile des Aufhebungsvertrags. Bei ordentlicher Kündigung gilt es, die bestehenden gesetzlichen bzw. im Vertrag vereinbarten Fristen einzuhalten. Im Gegensatz dazu wird beim Aufhebungsvertrag ein Wunschtermin für das Vertragsende individuell festgelegt.

Was muss in einem Aufhebungsvertrag stehen?

Da beim Aufhebungsvertrag alle Modalitäten ausgehandelt werden, sollten Sie bei den Inhalten auf jedes Detail achten. Am besten holen Sie sich hier eine rechtliche Beratung dazu, um alle wichtigen Punkte zu berücksichtigen und die gegenseitigen Ansprüche rechtswirksam festzuhalten. Wenn Sie eine passende Vorlage für einen Aufhebungsvertrag finden, prüfen Sie lieber noch einmal nach, ob alle für Sie wichtigen Aspekte vollumfänglich angesprochen werden. Folgende Inhalte sind wichtige Bestandteile, auf die Sie beim Aufhebungsvertrag achten sollten:

  • Enddatum des Arbeitsverhältnisses

  • Höhe und Zahlungsmodalitäten der Abfindung

  • Ansprüche auf Resturlaub

  • Evtl. Freistellung

  • Vereinbarungen zum Arbeitszeugnis

  • Ggf. Sperrfristen

Besonderheiten bei einem Aufhebungsvertrag

Wer sich für einen Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung entscheidet, muss einiges beachten, was bei einer Kündigung gesetzlich geregelt wäre. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Punkte:

Resturlaub und -gehalt

Hat die Arbeitnehmerin bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf Urlaub? Ja, hat sie. Die Arbeitnehmerin vereinbart beim Auflösungsvertrag auch, wie mit Resturlaub umgegangen wird. Arbeitnehmerinnen können sich diesen zum Beispiel ausbezahlen lassen oder mit einer Freistellung bzw. Abfindung verrechnen. Mit dem Restgehalt verhält es sich wie mit jedem anderen Gehalt. Es sollte bis zum bisher vereinbarten Fälligkeitsdatum ausbezahlt werden.

Sozialversicherung und Arbeitslosengeld

Beim Thema Sozialversicherung und Arbeitslosengeld kann der Aufhebungsvertrag Hürden mit sich bringen. Geld aus einer Abfindung ist für gewöhnlich beitragsfrei. Sollten Sie jedoch aus Lohnfortzahlungen während der Freistellung oder der Auszahlung von Resturlaub Einnahmen erzielen, sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags stimmen Sie einem frühzeitigen Ende des Arbeitsverhältnisses zu. Nach §159 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) verhängt die Agentur für Arbeit daher im Normalfall eine Sperrzeit, die auf die gesamte Zeit des Anspruchs auf Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Widerruf eines Aufhebungsvertrags

In der Regel ist es schwierig, einen unterzeichneten Auflösungsvertrag zu widerrufen. Wenn Sie den Aufhebungsvertrag anfechten, kann dies nur unter den folgenden Umständen geschehen:

  • Der Vertrag lag nicht in Schriftform vor.

  • Es lag ein Irrtum vor.

  • Arbeitnehmer oder -geber wurden arglistig getäuscht.

  • Die Unterzeichnung erfolgte unter Drohung.

Die genannten Umstände des Einzelfalls machen eine Rückabwicklung des Auflösungsvertrags möglich, wodurch das Arbeitsverhältnis wie unter den vorherigen Bedingungen weitergeführt wird.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag anstelle einer Kündigung kann dann lohnend sein, wenn Sie zeitlich flexibel und ohne Kündigungsfristen, Anhörungen beim Betriebsrat oder unsichere gerichtliche Auseinandersetzungen ein Arbeitsverhältnis auflösen möchten. Da insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch viele Rechte verlieren, die sie im Falle einer Kündigung hätten, gilt es hier gründlich abzuwägen. Holen Sie sich rechtlichen Beistand, um alle wichtigen Modalitäten des Aufhebungsvertrages festzuhalten und in beiderseitigem Einverständnis den Arbeitsvertrag aufzulösen.

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Haftungsausschluss: Die hier geäußerten Meinungen und Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und sollten nicht als rechtliche Beratung verstanden werden. Bei rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

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