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Manteltarifvertrag

Zusammenfassung4 Min. Lesezeit

Was ein Mantelvertrag ist und welche Inhalte er neben Gehalt, Urlaub und Laufzeit regelt, erklärt dieser Artikel leicht verständlich.

Inhaltsverzeichnis

In den Nachrichten wird regelmäßig von Diskussionen über Tarifverhandlungen der Gewerkschaften berichtet. Der Manteltarifvertrag stellt dabei eine besondere Form des Tarifvertrags dar. Doch was genau ist ein Manteltarifvertrag, was regelt und beinhaltet er? Wir haben es für Sie kurz und verständlich zusammengefasst!

Was ist ein Manteltarifvertrag?

Mit einem Manteltarifvertrag, der auch abgekürzt als MTV oder Rahmentarifvertrag bekannt ist, wird eine Form des Tarifvertrags bezeichnet, der grundlegende Bedingungen zum Arbeitsverhältnis festlegt. Das erklärt auch die Bezeichnung als Rahmen oder Mantel, da es sich hier um die äußeren Regelungen handelt. Die Vereinbarungen behalten eine langfristige Gültigkeit – häufig sogar ohne Laufzeit.

Mögliche Inhalte eines Manteltarifvertrags:

  • Arbeitszeit

  • Arbeitsort

  • Arbeitssicherheit

  • Krankheit, Krankmeldung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • Kündigung

  • Urlaub

  • Einstellung

  • Qualifizierungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags und Feiertagsarbeit

  • Vermögenswirksame Leistungen

  • Datenschutz

  • Probezeit

  • Laufzeit

Warum enthält der Rahmenvertrag kein Gehalt?

Obwohl auf der Liste die wichtigsten Punkte rund um die Zusammenarbeit geregelt werden, fehlen hier Bestimmungen zu Gehältern. Dies liegt daran, dass diese individuell ausgehandelt werden, gegebenenfalls im Rahmen von gesetzlich bestimmten Lohntarifen oder Entgeltgruppen. Hierin liegt also der wichtige Unterschied zwischen Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag.

Für wen gilt ein Manteltarifvertrag?

Nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten die Bestimmungen der Manteltarifverträge. Da Manteltarifverträge zur Gruppe der Tarifverträge gehören, werden sie zwischen Tarifpartnern geschlossen. Dazu gehören Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände. In den folgenden Fällen kommen Manteltarifverträge zum Einsatz:

  • Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände: Rahmentarifverträge gehören zur Gruppe der Tarifverträge und werden folglich zwischen Tarifpartnern geschlossen. Dazu gehören Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände. Wenn Sie in einer bestimmten Branche, die von einer Gewerkschaft vertreten wird, oder im öffentlichen Dienst arbeiten, treffen die Bestimmungen von Manteltarifverträgen auf Sie zu.

  • Für allgemeinverbindlich erklärt: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Manteltarifverträge auch branchenunabhängig für gültig erklären, auch wenn die beiden Parteien nicht Teil einer tarifgebundenen Vereinigung sind. Dies kann an bestimmte Branchen oder Regionen gebunden sein.

  • Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag: Auch ohne offizielle Tarifbindung kann im Arbeitsvertrag auf Manteltarifverträge hingewiesen und deren Bestimmungen übernommen werden. Unternehmen können sich auf diese Weise als attraktive Arbeitgeber präsentieren und einen Anreiz für Bewerberinnen und Bewerber schaffen.

Besonderheiten beim Rahmentarifvertrag

Generell gilt in Deutschland Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass neben den gesetzlich vorgeschriebenen Tarifbestimmungen freie Verhandlungen möglich sind und der Arbeitgeber auch zu Gunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bessere Bedingungen schaffen kann. Zum Beispiel könnten zu den vorgeschriebenen 24 Urlaubstagen zusätzliche Urlaubstage angeboten werden – allerdings nicht weniger.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen dürfen im Manteltarifvertrag im Gegensatz zum Arbeitsvertrag über- und unterschritten werden. Für den Arbeitgeber können allerdings keine kürzeren Fristen bestimmt werden als für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Worauf Sie beim Manteltarifvertrag achten sollten

Denken Sie daran, dass der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, Sie explizit auf Änderungen im Manteltarifvertrag hinzuweisen – das aktuelle Dokument muss vor Ort am Arbeitsplatz oder online zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb von 6 Monaten können Sie Ihre Rechte einfordern und Widerruf einlegen. Sollten Sie dies nicht nutzen, verfallen Ihre Ansprüche nach dem genannten Zeitfenster.

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