Arbeitnehmerüberlassung: Pflichten, Vorteile und Nachteile
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) bedeutet, dass ein Arbeitgeber Mitarbeiter für eine begrenzte Zeit gegen eine Gebühr an ein Unternehmen verleiht. Erfahren Sie hier mehr darüber!
Inhaltsverzeichnis
Alle wichtigen Punkte zum Thema Leiharbeit
Ob im Baugewerbe, in der Automobilindustrie oder Tourismusbranche: Überall da, wo es Konjunkturschwankungen gibt, ist Arbeitnehmerüberlassung besonders gefragt. Die Arbeitnehmerüberlassung, oft auch ANÜ oder AÜ genannt, ist damit ein weit verbreitetes Modell in der Arbeitswelt. Was genau damit gemeint ist, welche Vor- und Nachteile sie hat und was Sie sonst noch zum Thema Arbeitnehmerüberlassung wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Die Arbeitnehmerüberlassung, auch als Mitarbeiterüberlassung oder Leiharbeit bekannt, bezeichnet das Modell, bei dem ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) überlassen wird. Hierbei bleibt der Leiharbeitnehmer rechtlich beim Verleiher angestellt, arbeitet jedoch im Betrieb des Entleihers. Daraus ergibt sich folgende Begriffsbestimmung:
Definition Arbeitnehmerüberlassung: Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber an einen Dritten zur Arbeitsleistung überlassen wird. Dies wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
Vorteile und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung
Vorteile Arbeitnehmerüberlassung:
Flexibilität: Unternehmen können kurzfristige Personalengpässe überbrücken und bei Bedarf schnell auf veränderte Marktbedingungen reagieren.
Kosteneffizienz: Durch die Überlassung von Arbeitnehmern können Unternehmen Kosten für die Personalsuche und -verwaltung einsparen.
Ersatz: Sollte ein Leiharbeiter ausfallen, können Unternehmen bei der Leihfirma Ersatz anfragen.
Nachteile Arbeitnehmerüberlassung:
Zeitrahmen: In manchen Fällen kann die gesetzlich festgelegte Entleihdauer von maximal 18 Monaten zu kurz sein, um ein Projekt zu beenden.
Kompatibilität: Auch wenn sich die Leiharbeitsfirma bemüht, passende Mitarbeiter zu finden, besteht immer das Risiko, dass die Person sich nicht optimal ins Team einfügt.
Motivation: Bei einer Zusammenarbeit von wenigen Monaten wird sich ein Mitarbeiter nur selten so sehr einbringen wie festangestellte Personen, die über Jahre hinweg Teil der Firma sind.
Wichtige Vertragsaspekte bei der Arbeitnehmerüberlassung
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) ist das zentrale Dokument bei der Arbeitnehmerüberlassung. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten des Verleihers, Entleihers und Leiharbeitnehmers.
Wichtige Punkte im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag:
Dauer der Überlassung: Die maximale Überlassungsdauer beträgt in der Regel 18 Monate, kann aber durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Equal Pay: Nach neun Monaten im selben Einsatzbetrieb haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie vergleichbare Festangestellte.
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung: Verleiher benötigen eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.
Pflichten und Rechte bei der Arbeitnehmerüberlassung
Pflichten des Verleihers:
Sicherstellung der sozialrechtlichen Absicherung des Leiharbeitnehmers
Zahlung des vereinbarten Gehalts
Erfüllung arbeitsrechtlicher Mindeststandards
Pflichten des Entleihers:
Bereitstellung eines sicheren Arbeitsplatzes
Einarbeitung und Betreuung des Leiharbeitnehmers
Einhaltung der AÜG-Vorschriften (z. B. Gleichbehandlung, Melde- und Dokumentationspflichten)
Häufig gestellte Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung
Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung? Zeitarbeit ist ein Synonym für Arbeitnehmerüberlassung. Beide Begriffe beschreiben das gleiche Modell der Arbeitsvermittlung.
Wann liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor? Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend einem anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen wird. Diese Überlassung ist befristet, wie es seit April 2017 im Gesetz geregelt ist.
Wer zahlt das Gehalt bei einer Arbeitnehmerüberlassung? Der Verleiher ist für die Zahlung des Gehalts an den Leiharbeitnehmer verantwortlich, auch wenn dieser beim Entleiher arbeitet.
Wann ist es keine Arbeitnehmerüberlassung? Keine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer direkt beim Einsatzbetrieb angestellt ist und keine dritte Partei involviert ist.
Arbeitnehmerüberlassung und die elektronische Signatur
Flexibilität ist das große Stichwort, wenn es um Leiharbeit geht. Unter Einhaltung der AÜG-Regelungen und der rechtzeitigen Anpassung an tarifvertragliche Bestimmungen profitieren sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer von diesem Modell: Mit wenig Aufwand holen Sie Verstärkung für Ihr Team, wenn es gebraucht wird. Denken Sie unbedingt daran, dass der Vertrag in Schriftform vorliegen und unterzeichnet werden muss – das geht auch mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Erfahren Sie hier mehr über Docusign eSignature und die drei Signaturtypen.