Absichtserklärung schreiben: Darauf muss geachtet werden!
Sie möchten zusammen mit einem Partner eine Absichtserklärung schreiben? Dann erfahren Sie hier, worauf dabei geachtet werden muss.
Ziehen sich Verhandlungen in die Länge, zum Beispiel wenn wichtige Bestandteile des Vertrags fehlen, dann kann eine Absichtserklärung angesagt sein. Damit haben Sie die Möglichkeit, auch ohne Vertragsabschluss eine angestrebte Zusammenarbeit zu konkretisieren und schriftlich festzuhalten. Was eine Absichtserklärung genau ist und worauf Sie beim Erstellen achten sollten, erklären wir Ihnen hier.
Was ist eine Absichtserklärung?
Kurz gefasst ist die Definition einer Absichtserklärung, auch Letter of Intent bzw. LoI, die Bekundung zweier oder mehrerer Vertragsparteien zu einer Transaktion. Sie kann als Vorstufe zum Vertragsabschluss gesehen werden, denn darin werden alle relevanten Eckpunkte der Zusammenarbeit festgehalten, jedoch ohne rechtlich bindend zu sein.
Sie können in den meisten Fällen noch ohne Angabe von Gründen von einer Absichtserklärung zurücktreten. Die Unverbindlichkeit ist ein wesentliches Merkmal der Absichtserklärung.
Abgrenzung zu MoU und BO
Rund um das Thema Absichtserklärung tauchen auch häufig Begriffe wie Memorandum of Understanding (MoU) und Binding Offer (BO) auf. Ersteres wird meistens synonym für Absichtserklärung bzw. Letter of Intent verwendet. Manchmal beschreibt das MoU aber auch einen Zwischenstand in den Verhandlungen und Besprechungen. Es kann dadurch als praktisches Instrument zur Vorbereitung und zum Abschluss eines Hauptvertrags fungieren.
Im Gegensatz zum LoI und MoU bezeichnet das Binding Offer ein verbindliches Angebot. Die Unwiderruflichkeit setzt auch voraus, dass wichtige Vertragsinhalte hier bereits beschrieben und alle relevanten Bedingungen geklärt sind.
Vor- und Nachteile einer Absichtserklärung
Sie sind am Überlegen, ob ein Letter of Intent für Sie und Ihre Vertragspartnerinnen und -partner hilfreich sein könnte? Wir geben Ihnen einen Überblick über mögliche Vor- und Nachteile einer Absichtserklärung.
Vorteile der Absichtserklärung
Eine gute Möglichkeit, um das Interesse und die Ernsthaftigkeit einer Zusammenarbeit zu bekunden und alle Bedingungen zu überprüfen, bevor sie final unterzeichnet werden.
Option zur Geheimhaltung und Absicherung von Daten und Informationen, die bei Absprachen ausgetauscht werden.
Das Dokument kann auch als Protokoll oder wie das MoU als Zwischenstand genutzt werden, um die Realisierung des Projekts zu forcieren und voranzutreiben.
Nachteile der Absichtserklärung
Die Unverbindlichkeit der Absichtserklärung erlaubt den Parteien, jederzeit und ohne Angaben von Gründen von den Verhandlungen Abstand zu nehmen. Das kann die Umsetzung der Projekte gefährden, wenn kein Ersatz gefunden wird.
Wenn die Vertragsparteien zum Abschluss bereit wären, kann ein Letter of Intent als Vertragsvorstufe die Zusammenarbeit unnötig verzögern – ohne einen Anspruch auf Abschluss.
Eine Absichtserklärung hat einen höheren Arbeitsaufwand und mehr Schriftverkehr zur Folge. Hier können Sie viele Ressourcen sparen, wenn Sie Unterlagen orts- und zeitunabhängig ganz einfach elektronisch unterzeichnen.
Wann ist eine Absichtserklärung sinnvoll?
Auch wenn eine unverbindliche Absichtserklärung im Normalfall keine rechtliche Bindung hat, kann sie durchaus sinnvoll sein, wenn es um die Absprache einer Zusammenarbeit geht. Insbesondere dann, wenn projektbezogene Inhalte besprochen und festgelegt werden. Hierunter fallen zum Beispiel auch Terminabsprachen mit festem Zeithorizont.
Zudem kann ein ausführlich gestalteter Letter of Interest zwar auch mit Zeit und Kosten verbunden sein, dafür aber auch das Interesse und Vertrauen der beiden Parteien aufzeigen.
Eine Absichtserklärung kann zudem erforderlich sein, wenn Sie innerhalb eines Bewerbungsverfahrens zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber angefordert wird.
Form und Gültigkeit einer Absichtserklärung
Ähnlich wie beim Kaufvertrag gilt in der Absichtserklärung Formfreiheit. Da keine Verpflichtung zum Abschluss besteht, gibt es hier auch keine festen Vorgaben. Fakt ist jedoch, dass detaillierte Angaben und konkrete Inhalte auch mehr Verbindlichkeit zusichern.
Entsprechend kann ein Muster oder eine Vorlage für eine Absichtserklärung nur einige Anhaltspunkte geben, die auf die jeweilige Transaktion, Zusammenarbeit oder Intention abgestimmt werden.
Das sollte in einer Absichtserklärung enthalten sein
Präambel
Die Präambel kann bereits beschreiben , was dann in der Absichtserklärung enthalten ist. Hier wird umrissen, was der Zweck des Dokuments ist, wer die Vertragspartner sind und welche Themen weiter erörtert werden, ohne zu sehr ins Detail zu gehen.
Zeitplan
Eine zeitliche Einschätzung der nächsten Schritte kann dabei helfen, die Umsetzung der Zusammenarbeit voranzutreiben, wenn sich beide Parteien über den Zeitrahmen einig sind.
Inhalte der Verhandlungen
Der Status Quo der bisherigen Gespräche sowie die gemeinsamen Ziele und Bedingungen der Zusammenarbeit bilden den Kern der Absichtserklärung. Hier können auch Einzelheiten vermerkt und gegebenenfalls später in den Vertrag übernommen werden.
Vertraulichkeitsklauseln
Von Schlichtungsklauseln über Wettbewerbsverbote bis hin zu Geheimhaltungsvereinbarungen spielen hier alle Themen eine Rolle, die im Laufe der Verhandlungen oder auch später während der Zusammenarbeit berücksichtigt werden sollen.
Fazit
Eine Absichtserklärung kann eine Vorstufe zum endgültigen Vertrag darstellen, in der beide Parteien ihre Bedingungen und bisherigen Absprachen festhalten. Auch wenn eine Absichtserklärung meist nicht bindend ist, zeigt sie an, dass beide Seiten ernste Absichten haben, ins Geschäft zu kommen. Effizientes Vertragsmanagement kann den gesamten Prozess von der Absichtserklärung bis zum endgültigen Vertragsabschluss optimieren.
Haftungsausschluss: Die hier geäußerten Meinungen und Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und sollten nicht als rechtliche Beratung verstanden werden. Bei rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.